Urlaubsanspruch bei Kündigung: Was ist zu beachten?
Bei der Beendigung eines Arbeitsverhältnisses durch Sie selbst oder durch Ihren Arbeitgeber kommt immer wieder die Frage auf, was mit dem Urlaubsanspruch des restlichen Jahres geschieh. Bei einer Kündigung wissen die wenigsten Arbeitnehmer, wie viel Resturlaub sie noch in Anspruch nehmen dürfen. Erfahren Sie hier, zu welchem Zeitpunkt es sich lohnt, ein Arbeitsverhältnis zu beenden und wie Sie trotz Kündigung Ihren Urlaub beanspruchen dürfen.
Zunächst einmal wird beim Urlaubsanspruch nicht unterschieden, ob Sie gekündigt haben oder Ihnen gekündigt wurde. Das Bundesurlaubsgesetz hat hierfür einige Paragraphen entworfen, die den Urlaubsanspruch bei einer Kündigung genauestens regeln. So muss Ihr Chef dem Mitarbeiter die verbleibenden Urlaubstage bewilligen, wenn Sie gekündigt haben. Reicht die Zeit jedoch nicht mehr aus, um den Urlaub komplett in Anspruch zu nehmen, muss Ihr Arbeitgeber Ihnen den Urlaubsanspruch auszahlen. Sie können und dürfen somit nicht auf Ihren gesetzlichen Mindesturlaub verzichten.
Beachten Sie die Jahreshälften beim Urlaubsanspruch
Der Urlaubsanspruch bei einer Kündigung hängt eng mit dem Datum zusammen, an dem Sie kündigen oder gekündigt werden. Kündigen Sie beispielsweise zum 1. Juli eines Jahres und Sie haben das Arbeitsverhältnis zum 1. Januar begonnnen, muss Ihnen anteilig der Urlaubsanspruch berechnet werden. Was genau bedeutet das für Sie? Für diese sechs Monate, die Sie in diesem Jahr im Unternehmen gearbeitet haben, steht Ihnen genau ein Zwölftel Urlaubsanspruch zu.
Wichtig ist hierbei, dass Sie mindestens sechs Monate im Unternehmen tätig waren. Nur dann dürfen Sie den Anspruch auf den Mindesturlaub, also 20 Arbeitstage, erheben. Haben Sie weniger als sechs Monate im Unternehmen gearbeitet, verfällt dieser Urlaub. Was aber passiert nun, wenn Sie bereits den kompletten Urlaub in der ersten Jahreshälfte verbraucht haben, zum 1. Juli aber kündigen? Dann haben Sie mehr Urlaub in Anspruch genommen, als Ihnen zustehen würde. Der Arbeitnehmer kann Ihnen diesen Urlaub jedoch nicht mehr nehmen. Laut experto.de ist es hier sinnvoll, den Arbeitsvertrag genau unter die Lupe zu nehmen. Denn es gibt Verträge, die einen Paragraphen zur Rückzahlung enthalten. Im schlimmsten Fall müssen Sie für die genommenen Urlaubstage zahlen.
Wenn Sie also erst in der zweiten Hälfte des Jahres kündigen, dann haben Sie einen größeren Urlaubsanspruch. Dann muss der Arbeitgeber den vollen Urlaubsanspruch trotz Kündigung gewähren. Bedenken Sie hierbei, dass Sie dafür jedoch sechs Monate im Unternehmen gearbeitet haben müssen. Kündigen Sie beispielsweise zum 1. Oktober und haben erst zum 1. April angefangen, gilt diese Regelung nicht mehr.
Urlaubsanspruch nach Kündigung beim neuen Arbeitgeber
Kündigen Sie in der zweiten Jahreshälfte, können Sie bei Ihrem neuen Arbeitgeber keine zusätzlichen Urlaubstage verlangen. Ihr zukünftiger Chef wird sich Informationen über Ihren Urlaubsanspruch nach der Kündigung eingeholt haben und wird wissen, wie viel Urlaub Ihnen noch zusteht. Übrigens, auch wenn der Arbeitgeber die Kündigung ausspricht, bleibt Ihr Urlaubsanspruch bestehen.
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