Über dem deutschen Arbeitsrecht steht das Europarecht
Das deutsche Arbeitsrecht umfasst alle Gesetze, Verordnungen und weitergehende Bestimmungen, an die unselbstständige Arbeitnehmer und deren Arbeitgeber jeweils fest gebunden sind. Über dem hiesigen Arbeitsrecht steht zusätzlich das Europarecht, welches für alle EU-Mietgliedstaaten gilt. Es sieht zum Beispiel einen jährlichen Mindestanspruch von vier Wochen Urlaub vor.
Individualarbeitsrecht und Kollektivarbeitsrecht
Im deutschen Arbeitsrecht wird zwischen dem sogenannten Individualarbeitsrecht und dem Kollektivarbeitsrecht unterschieden. Ersteres befasst sich mit dem direkten Verhältnis von Arbeitnehmer und Arbeitgeber. Im Kollektivarbeitsrecht hingegen stehen unter anderem Gewerkschaften und firmeninterne Betriebsräte den Arbeitsgebern und Arbeitgeberverbänden gegenüber. Diese Konstellation spielt vor allem bei dem Zustandekommen von Tarifverträgen und den entsprechenden Tarifverhandlungen eine tragende Rolle.
Der Arbeitsvertrag
Als Grundlage und Rahmen des Arbeitsverhältnisses wird häufig der Arbeitsvertrag gesehen. Dabei sollte aber nicht außer Acht gelassen werden, dass die hierin getroffenen Vereinbarungen nur innerhalb des geltenden Arbeitsrechts zulässig sind. So kann z.B. nicht einfach vertraglich festgehalten werden, dass ein Arbeitnehmer mit Antritt der Stelle auf seinen gesetzlichen Urlaubsanspruch verzichtet und sich mit weniger begnügt, um die Arbeitsstelle zu erhalten. Derartige Bedingungen wären nichtig. Wie in anderen Verträgen auch wird daher häufig am Ende des Arbeitsvertrages die sogenannte salvatorische Klausel eingefügt. Aus ihr geht hervor, dass einzeln nichtige Passagen nicht den gesamten Vertrag ungültig werden lassen.
Rechte und Pflichten für beide Seiten
Mit dem Abschluss eines Arbeitsvertrages – egal ob schriftlich oder alternativ mündlich – gehen beide Parteien eine Verpflichtung ein. Der Arbeitnehmer muss die ihm aufgetragene Arbeit im vereinbarten Rahmen erfüllen, dazu unter anderem pünktlich am Arbeitsplatz sein und Firmeninterna wahren. Vor allem aber der Arbeitgeber hat heutzutage nicht nur Arbeit zu verteilen, sondern eine Reihe an Pflichten zu erfüllen. So liegen zum Beispiel die Fürsorgepflicht sowie die Beschäftigungspflicht und die Gleichbehandlungspflicht bei ihm. Auch ganz praktische Dinge sind arbeitsrechtlich geregelt: Jeder Arbeitnehmer hat den Anspruch auf ein wohlwollendes Arbeitszeugnis. Der Arbeitgeber darf es weder ganz verweigern, noch den Arbeitnehmer in einem schlechten Licht dastehen lassen.