Vorschriften zur Arbeitssicherheit am Arbeitsplatz
Vorschriften zur Arbeitssicherheit sind verbindlich
Die Gesetzestexte des Arbeitsschutzgesetzes, des Sozialgesetzbuches und die Gesetze für Betriebsärzte, Sicherheitsingenieure und andere Fachkräfte für Arbeitssicherheit bilden die rechtlichen Grundlagen zur Arbeitssicherheit. Allgemein werden unter Arbeitsschutz oder auch Arbeitnehmerschutz sämtliche Maßnahmen, Mittel und Methoden zum Schutz der Beschäftigten vor arbeitsbedingten Sicherheits- und Gesundheitsgefährdungen verstanden. Damit sollen Unfälle am Arbeitsplatz so weit wie möglich vermieden werden.
Worum geht es beim Arbeitsschutz?
Der Arbeitsschutz beinhaltet konkrete Vorgaben zur Vermeidung von Arbeitsunfällen und zur Vermeidung von deren Folgen. Dazu sollen sämtliche Gefahren am Arbeitsplatz eliminiert werden und wenn nötig müssen zusätzliche Schutzmaßnahmen ergriffen werden oder eine persönliche Schutzausrüstung muss vom Arbeitnehmer getragen werden. Der Arbeitsschutz beschäftigt sich weiterhin mit dem Gesundheitsschutz, um kurzzeitig auftretende oder auch chronische Einwirkungen zu vermeiden. Dies beinhaltet Faktoren, wie Gefahrenstoffe, Lärm oder psychische Belastungen. Zudem beschäftigt sich der Arbeitsschutz mit dem Schutz von Personen in Form von Mutter- oder Jugendschutz.
Wer ist für die Arbeitssicherheit zuständig?
Grundsätzlich wird zwischen allgemeinem und sozialem Arbeitsschutz unterschieden. Während Ersteres Leben und Gesundheit des Arbeitnehmers schützen soll, befasst sich der soziale Arbeitsschutz sich mit Aspekten wie Arbeitszeiten oder dem Kündigungsschutz. In Deutschland wird die Einhaltung des Arbeitsschutzes sowohl von der Aufsichtsbehörde des jeweiligen Bundeslandes als auch von den Trägern der gesetzlichen Unfallversicherungen überwacht. Innerhalb eines Betriebes sorgen die Fachkraft für Arbeitssicherheit (Sifa) und/oder der Betriebsarzt für die notwendige Arbeitssicherheit. Weitere Organe des Arbeitsschutzes sind der Arbeitssicherheitsausschuss (ASA) oder interne und externe Arbeitsschutzexperten.
Seit wann gibt es Vorgaben zum Arbeitsschutz?
Regularien zum technischen und sozialen Arbeitsschutz gibt es bereits seit dem 19. Jahrhundert. Die Notwendigkeit für Gesetze zum Arbeitsschutz entstand aus der Tatsache, dass sich zu diesem Zeitpunkt in Preußen der Gesundheitszustand der Arbeiter durch Faktoren, wie Kinderarbeit und gesundheitsschädliche Arbeitsbedingungen erheblich verschlechtert hat. Deshalb entschied König Friedrich Wilhelm III. im Jahr 1839, dass alle Arbeitgeber Maßnahmen zum Schutz ihrer Mitarbeiter zu ergreifen haben.
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